Jugendschutz

Jugendschutz

Hier möchten wir Jugendliche, Erziehungsbeauftragte Personen und Eltern über die Jugendschutzrechtlichen Bestimmungen auf Tanzveranstaltungen und in Gaststätten(Bierzelten) informieren. Auch auf allen unseren Veranstaltungen werden wir uns an diese Regeln halten.

Wenn ihr 16 oder 17 Jahre alt seid, dürft ihr die Veranstaltung bis 24.00 Uhr besuchen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit länger zu bleiben, nämlich dann wenn ihr zusammen mit einer sog. Erziehungsbeauftragten Person die Veranstaltung besucht. Dafür benötigen wir von euch:

  1. Ein von eueren Eltern ausgefülltes Formular zur Erziehungsübertragung.
  2. Eueren Ausweis und den der Erziehungsberechtigten Person.

Bitte beachtet weiterhin:

Da wir das Hausrecht haben, ist es auch mit erziehungsberechtigter Person allein unsere Entscheidung ob ihr die Veranstaltung besuchen dürft. Sollten wir berechtigte Zweifel haben wird euch der Zutritt verweigert oder zeitlich begrenzt. Bitte habt für diese Maßnahmen Verständnis.

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur mit den Erziehungsberechtigten Personen (Eltern) die Veranstaltungen besuchen.

Erziehungsbeauftragte Person:

Theoretisch ist jeder Volljährige in der Lage die Erziehungsaufgaben für einen Jugendlichen einen Abend lang zu übernehmen. Hier haben wir einige Tipps für Erziehungsbeauftragte Personen:

  • Bei uns gilt die Grenze von 1 Jugendlicher pro Erziehungsbeauftragte Person, da wir es uns nicht vorstellen können, dass man mehr als einen Jugendlichen an einem Abend beaufsichtigen kann.
  • Was du auf jeden Fall nicht tun darfst, auch weil es rechtlich nicht zulässig ist, ist die Übernahme der Aufsicht für einen Wildfremden! Du kannst die Aufsicht für diesen Jugendlichen nicht garantieren und die Erziehungsaufgaben wurden dir auch nicht von den Eltern übertragen.
  • Du musst immer ein Auge auf den Jugendlichen haben, und das Auge sollte auch noch nüchtern sein, sodass du jederzeit einschreiten kannst, falls der Jugendliche vorher mit den Eltern vereinbarten Grenzen überschreitet. Das schließt natürlich auch ein, dass du die Veranstaltung nicht vor oder nach dem Jugendlichen verlassen darfst, schließlich bist du auch verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er unbeschadet sein Zuhause erreicht.
  • Du trägst für “deinen“ Jugendlichen die Verantwortung und kannst auch strafrechtlich belangt werden. (z.B. wenn dieser sich betrinkt)

Wenn du dir über diese Punkte bewusst bist und verantwortungsvoll auf den Jugendlichen aufpassen WILLST (bitte lass dich nicht zu einer Erziehungsübertragung überreden) spricht nichts dagegen das du dies auch tust.

Bitte an die Eltern:

Bitte wählen sie als Erziehungsbeauftragte Person jemanden aus, den sie persönlich kennen und soweit vertrauen, dass er ihr Kind einen Abend lange beaufsichtigen kann. Weiterhin sollte zwischen der Person und ihrem Kind ein gewisses Autoritätsverhältnis bestehen, sodass die Person ihrem Kind Grenzen setzen kann (besonders bezüglich Verlassen der Veranstaltung und Alkoholkonsum).

UND VOR ALLEM: BITTE UNTERSCHREIBEN SIE KEINE BLANKO FORMULARE!!!

Weitere Regelungen

Alkoholhaltige Getränke (Bier, Wein und Sekt), werden nur an Jugendliche, die mindestens 16 Jahre alt sind, verkauft und dürfen auch nur von
diesen konsumiert werden.

Branntweinhaltige Getränke werden nur an Volljährige abgegeben und auch nur für deren Verzehr.

Alle unsere Helfer achten darauf, dass Jugendliche keinen Schnaps (oder andere branntweinhaltige Getränke) konsumieren.

Sollten wir bemerken, dass eine Person (egal wie alt) stark alkoholisiert ist, werden wir ihr keinen weitern Alkohol ausschenken.

Der Verzehr von selbst mitgebrachten Getränken ist auf dem gesamten Gelände NICHT GESTATTET!

Hier findet ihr das JUGENDSCHUTZGESETZ

Bei weiteren Fragen wendet ihr euch bitte an die Vorstandschaft der Landjugend Weidesgrün. Ihr könnt Einträge im Gästebuch hinterlassen oder uns eine E-Mail schreiben. Wir werden eure Frage(n) so bald wie möglich beantworten.

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